Beitritt
Die Fechtabteilung freut sich über jedes neue Mitglied!
Beitrittsformular
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Den ausgefüllten Beitrittsantrag senden Sie bitte per Post an:
Mainzer Turnverein von 1817 e.V.
Geschäftsstelle
Postfach 3113
55021 Mainz
Orginal oder Kopie des Antrages sind zudem direkt im Training abzugeben, bei Abteilungsleiter Peter Russ oder einem der Trainer. Es wird erbeten auch eine gültige E-Mailadresse auf dem Antrag oder dessen Kopie zu vermerken, damit der/die Antragssteller/-in oder die Erziehungsberechtigten in die Mailingliste aufgenommen und auf dem laufenden gehalten werden können.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben!
Mitgliedsbeiträge
(pro Monat)
|
mit
Sonderbeitrag Abteilung Fechten
(pro Monat zusätzlich 5,00 € ) |
| Jugendliche/Kinder
bis
zum 18. Lebensjahr |
6,50
€ |
11,50
€ |
|
| Studenten,
Schüler, Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr |
6,50
€ |
11,50
€ |
|
| Erwachsene |
9,50
€ |
14,50
€ |
|
| Familien |
19,50
€ |
19,50 €
+ 5 € pro fechtendes Familienmitglied |
|
Hinweise:
Der Beitragssatz für Jugendliche gilt grundsätzlich bis zum Ende des Quartals,
in dem der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet.
Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
werden gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, der Universität,
der Hochschule oder ihres Lehrbetriebes Jugendlichen gleichgestellt, jedoch
längstens bis zum Ende des Quartals, in dem sie das 27. Lebensjahr vollenden.
Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn entweder beide Eltern und mindestens
ein Kind oder ein Elternteil und mindestens zwei Kinder oder mindestens vier
Geschwister Mitglieder des Vereins sind. Kinder bzw. Geschwister müssen
Jugendliche oder diesen gleichgestellt sein.
Der Beitrag wird ausschließlich vierteljährlich erhoben und ist jeweils zum
15. des zweiten Monats eines Quartals fällig.
Nach der Satzung und Beitragsordnung des MTV von 1817 werden Mitglieder mit
der Vollendung des 18. Lebensjahres als Erwachsenen mit allen Rechten und
Pflichten im Verein geführt.
Zu den neuen Rechten für die nun Erwachsenen gehört das Rede und Stimmrecht
in den Versammlungen. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass mit dem Eintritt
in das Erwachsenenleben auch der Beitrag für Erwachsenen zu entrichten ist und
dass gegebenenenfalls die Beitragsschuld nicht länger durch den Familienbeitrag
abgedeckt ist. Es sei denn, dass die volljährigen Mitglieder noch Schüler,
Auszubildende oder Studenten sind.
Dann muss jedoch dieser Status der Geschäftsstelle durch eine entsprechende
Bescheinigung der Schule, des Lehrers oder der Universität mit Angabe der
voraussichtlichen Dauer der Schul-, Universitäts- oder sonstigen Ausbildung
angezeigt werden. In allen anderen Fällen wird in Zukunft der Erwachsenenbeitrag
eingezogen und gegebenenfalls zum gleichen Zeitpunkt der Familienbeitrag korrigiert.
Wie die Beitragsschuld ist auch die Vorlage der Bescheinigung eine Bringschuld
des Mitglieds.
Wohnungs- und Bankwechsel
Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, dann teilen Sie dies bitte
zügig der Geschäftsstelle mit. Bitte beachten Sie, dass beim Bankeinzugsverfahren
Rückläufer aufgrund einer falschen Adressen- oder Kontoangabe zu zusätzlichen
Kosten führen.
Änderungsformular
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